In Tennessee können Einwohner über 60 oder mit Behinderung Lebensmittelmarken für 24 Monate beantragen. Die vereinfachte Antragstellung („Simplified Reporting“) reduziert Verwaltungsaufwand. Dieser Leitfaden erklärt die Schritte zur Beantragung und Aufrechterhaltung der Lebensmittelhilfe.
- Antrag auf Lebensmittelmarken stellen: Der erste Schritt ist die Antragstellung für das Supplemental Nutrition Assistance Program (SNAP), auch bekannt als Lebensmittelmarken. Der Antrag kann online über das One DHS Kundenportal gestellt werden. Alternativ kann ein Formular heruntergeladen, ausgefüllt und online, per Post oder persönlich beim Tennessee Department of Human Services (TDHS) eingereicht werden.
- Teilnahme am Eignungsgespräch: Nach der Antragstellung meldet sich ein SNAP-Sachbearbeiter innerhalb von 10 Tagen, um ein Eignungsgespräch zu vereinbaren. Dieses Gespräch kann beim ersten Kontakt oder zu einem späteren Zeitpunkt gemäß den Bundesrichtlinien stattfinden. In dringenden Fällen kann ein beschleunigtes Gespräch innerhalb von vier Tagen geführt werden. Die Berechtigung für eine beschleunigte Bearbeitung hängt von bestimmten Kriterien und Bedürfnissen ab.
- Einreichen der erforderlichen Unterlagen: Antragsteller müssen möglicherweise Unterlagen einreichen, die verschiedene Aspekte ihrer Berechtigung belegen, z. B. Sozialversicherungsnummer, Identität, Wohnsitz, Einkommen, Wohnkosten, Nebenkosten, Vermögen und potenzielle Abzüge. Diese Dokumente können online über das One DHS Kundenportal, per Post oder persönlich beim TDHS eingereicht werden. Die rechtzeitige Einreichung der Unterlagen ist für die Bearbeitung des Antrags unerlässlich.
- Bearbeitung des Antrags (Genehmigung oder Ablehnung): Nach vollständiger Antragstellung, Gespräch und Überprüfung der Unterlagen wird der Antrag geprüft. Die Antragsteller werden innerhalb von 30 Tagen über die Entscheidung (Genehmigung oder Ablehnung) informiert. Beschleunigte Anträge können innerhalb von sieben Tagen bearbeitet werden. Der Antragsstatus kann online über das One DHS Kundenportal verfolgt werden. Im Falle einer Ablehnung haben die Antragsteller das Recht, Widerspruch einzulegen.
- Ausfüllen des Zwischenzertifizierungsformulars: Personen, die für die 24-monatige Zertifizierung zugelassen wurden, müssen nach 12 Monaten (zur Hälfte des Zertifizierungszeitraums) ein Zwischenzertifizierungsformular einreichen. Dieses Formular wird zusammen mit den erforderlichen Unterlagen etwa vier Wochen vor Ablauf der Frist an den Empfänger geschickt. Die Einreichung kann online über das One DHS Kundenportal, per Post oder persönlich beim TDHS erfolgen. Diese Überprüfung stellt die fortlaufende Berechtigung für Lebensmittelhilfe sicher.
- (Optionale) Erneuerung der Zertifizierung: Nach Ablauf der 24-monatigen Zertifizierung können die Empfänger ihre Leistungen erneuern. Die Erneuerung umfasst die Einreichung eines erneuten Antrags und erfordert möglicherweise ein weiteres Gespräch und die Überprüfung von Unterlagen. Informationen und Anforderungen zur Erneuerung werden etwa zwei Monate vor Ablauf der aktuellen Zertifizierung verschickt. Wird die Zertifizierung nicht erneuert, endet die Leistungsberechtigung.